EU verbietet stromhungrige Staubsauger

staubsauger

Für Staubsauger wird ab September 2014 ein EU-Energie-Label mit Energieeffizienz von A bis G eingeführt.
Das Etikett begrenzt den Stromverbrauch der Staubsauger auf maximal 1600 Watt.

Die auf dem Label stehenden Energieeffizienzklassen reichen von A bis G. Außerordentlich energiesparende Geräte bekommen die Klasse A. Das Label zeigt auch den Stromverbrauch eines Gerätes in Kilowattstunden. Dieser ergibt sich für alle Staubsauger gleichermaßen aus 50 Reinigungsgängen in einem Haushalt mit 87 m2. Auf einer Werteskala von A für beste bis G für schlechteste Leistung lässt sich außerdem ablesen, wie gut ein Sauger Teppich- und Hartboden säubert und den eingesaugten Staub filtert. Ebenso informiert das Label darüber, wie geräuschvoll ein Fabrikat auf Teppich-Boden reinigt.

Ein neuer Staubsauger, der ab Herbst in den Handel kommt, darf laut EU-Ökodesign-Gesetz bei Normalnutzung nur noch 62 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. Das sind umgerechnet ca. 17 € Energiekosten. Staubsauger mit der Energieeffizienzklasse A verbrauchen im Jahr weniger als 28 kWh Strom. Das sind dann nur noch 8€. Das bezieht sich auf die Säuberung einer 87 m² großen Unterkunft, die 50 Mal im Jahr gesaugt wird.

Saugen Geräte mit kleinerer Wattzahl weniger gut?

Die Saugkraft hängt zu einem großen Teil von der Konstruktion ab.Zum Beispielkönnen Verfeinerungen der Düse die Saugleistung erhöhen. Zudem spare es Energie, wenn die Luft nicht vollständig durch den Staubsaugerbeutel angesaugt werde.

Deutlich aussagekräftiger als die Wattanzahl sind die Daten über die Reinigungs Leistung. Diese werden auf dem Etikett separat nach unterschiedlichen Bodenarten wie Teppich und Hartböden ausgewiesen. Zusammen mit den Daten zur Staub-Emission, dem maximalen Schallleistungspegel und der Qualität der Staubaufnahme bietet das Label eine gute Orientierung bei der Wahl eines Staubsaugers.

Wie kann ich beim putzen mit dem Sauger noch mehr einsparen?

Wenn sich zu viel Staub und Dreck im Beutel befindet, ist die Leistung des Gerätes kleiner. Darüber hinaus ist es ratsam, den Luftfilter zu kontrollieren. Denn alte oder nie gereinigte Filter sorgen für einen hohen Stromverbrauch und verringern die Lebensdauer des Staubsaugermotors.
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Stromverbrauch

  1. Energieeffizienzklasse
    Dieser Wert informiert Sie über den jährlichen Energiebedarf unterteilt in Klassen von A bis G. Ein Gerät der Klasse A ist am sparsamsten. Zwischen den einzelnen Klassen steigt der Stromverbrauch um je 6 kWh. Das sind von Klasse A bis G ein Unterschied von 36 kWh, umgerechnet 9 Euro.
  2. Durchschnittlicher Verbrauch
    Der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch eines Staubsaugers basiert auf der Musterrechnung, in der eine 87 m2 große Unterkunft 50 mal im Jahr gesaugt wird. Dieser Wert nimmt also zu, sobald die Fläche größer wird oder häufiger saugen muss.
  3. Schall-Leistungspegel
    Der Schallleistungspegel des Energielabels misst den Geräuschpegel in Dezibel direkt am Sauger . Ihren neuer Sauger sollte maximal 80 Dezibel haben, dann wäre er so laut wie ein Haartrockner.
  4. Staubemissionsklasse
    Die Staub-Emissionsklasse eines Saugers bestimmt die Sauberkeit der Abluft. Bei einem Staubsauger der Klasse A gelangen weniger als 0,02 Prozent des eingesaugten Staubes durch die Abluft zurück in den Raum.
  5. Reinigungsklassen auf Hartböden
    Die Hartbodenreinigungsklasse bestimmt die Staubaufnahme auf Holz- und Steinbödenbei höchstenser Stufe. Es gibt 7 Stufen, die sich um jeweils drei % unterscheiden.
  6. Reinigungsklassen auf Teppich
    Bei diesem Wert wird die Staubaufnahme bei maximaler Saugstufe auf einem Teppichboden festgelegt. Ein Sauger der Klasse A muss 91 % des Staubes vom Teppich aufsaugen. Die Schmutzaufnahme sinkt pro Klasse um 4 Prozent.

Der neue Energiepass ist seit Juni verpflichtend

Die Energieeffizienz von Wohngebäuden spielt seit 1. Mai auf dem Immobilienmarkt eine viel stärkere Rolle als bisher. So wie es bei technischen Geräten längst Standard ist, mit dem sparsamen Energiebedarf zu werben, wird Energieeffizienz auch bei Immobilien zu einem wichtigen Entscheidungskriterium werden. Dazu soll der Energieausweis beitragen, der nun Pflicht ist und den Verkäufer und Vermieter den Interessenten zeigen müssen. Schätzungen gehen davon aus, dass jedes Jahr bis zu einer Million Energiepasse ausgestellt werden.

Weshalb gibt es den Energiepass?

Energieausweis
Der Energiepass zeigt Informationen zur Energieeffizienz eines Objekts. Die Aussagen im Energiepass erlauben einen Vergleich mit typischen anderen Gebäuden. Der Energiepass gibt Hinweise für eine Bewertung der zukünftig anfallenden Energieausgaben für dieses Objekt. Zukünftige Mieter oder Käufer sollten diese Information in ihre Entscheidung einfließen lassen und sich vor dem Hintergrund steigender Strompreise für eine effiziente Immobilie entscheiden.
Für alle Energiepässe gilt: Sie sind ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang valide. Eine Ausweitung ist nicht möglich. Sie müssen gezeigt werden, für den Fall, dass die Immobilie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Verkäufern oder Vermietern, die ihren Energiepass nicht oder lückenhaft vorlegen, erwartet ein Bußgeld von max. 15.000 Euro.

Für wen ist der Energieausweis von Nutzen?

Der Energieausweis ist sowohl für die Käufer und Bewohner als auch für die Besitzer von Wohnimmobilien ein Vorteil. Wer ein Gebäude kaufen oder mieten will, kann mithilfe der Daten im Energieausweis und des Vergleichswertes einen ungefähren Eindruck vom baulichen und energetischen Stand des Hauses kriegen. Je höher die Energieausgaben steigen, um so mehr Wert sollten Mieter und Käufer auf optimale Wärmeisolierung und zeitgemäße Anlagentechnik legen. Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit guten energetischen Messwerten sind Ihren Konkurrenten um Längen voraus.
Schließlich ist das Wissen der Energieeffizienz einer Immobilie ebenfalls Grundvoraussetzung für Maßnahmen zur energetischen Optimierung. Im Energiepass befinden sich deshalb in den meisten Fällen Sanierungsempfehlungen zur preisgünstigen energetischen Verbesserung der Immobilie.
Diese Empfehlungen dienen der Information; sie zwingen den Eigentümer nicht zur Umsetzung der vorgeschlagenen Arbeiten. Sie sind knapp gefasste fachliche Tipps, die auf offensichtliche energetische Verbesserungsmöglichkeiten aufmerksam machen.
Investitionen in Energiesparmaßnahmen rentieren sich oftmals bereits nach kurzer Zeit. Und das nicht nur für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt. Außerdem profitieren Handwerksbetriebe, wenn verstärkt in die Sanierung von Gebäuden investiert wird. Der Energiepass bedeutet also ein Plus auf allen Ebenen.

Darauf sollten Käufer und Mieter besonders achten

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Wohngebäude

Es gibt zwei Typen von Energiepässen. Beim Bedarfsausweis legt der Sachkundige dem Energieausweis die Bausubstanz und die Heizungsanlage des Gebäudes zugrunde. Aufgrund der energetischen Verfassung des des Gebäudes berechnet er die Menge an Energie, die für Heizung, Entlüftung und Warmwasserbereitung bei mittelmäßiger Inanspruchnahme benötigt wird.
Der Verbrauchsausweis bescheinigt den erfassten Strombedarfs, beispielsweise unter Zuhilfenahme der Heizkostenabrechnungen. Er gibt den Stromverbrauch der Hausnutzer in den letzten drei Jahren an. Wettereinflüsse werden nicht berücksichtigt. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchsausweis ist auch vom persönlichen Verhalten der Mieter abhängig.

Welchen der beiden Energiepässe brauche ich?

Für alle Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten gibt es Wahlfreiheit.
Bei Wohngebäuden mit vier und weniger Wohneinheiten ist zu unterscheiden:

Wahlfreiheit gilt für diese Immobilien, wenn der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Ansonsten dürfen für solche Immobilien nur Bedarfsausweise ausgestellt werden.

Sind die Anforderungen des Wahlrechts nicht erfüllt, darf der Energieausweisaussteller für ein Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen nur einen Bedarfsausweis ausstellen. Grund ist, dass in kleineren, nicht sanierten Gebäuden das persönliche Heizverhalten der Bewohner den Energieverbrauch auffällig stärker prägt als in Immobilien mit vielen Wohneinheiten.

Resultate im roten oder im grünen Bereich

Ausschlaggebend ist beim Bedarfs- und Verbrauchausweis, ob der Verbrauch eines Gebäudes im grünen oder im roten Bereich der Farbskala steht. Grün bedeutet, dass wenig Energie für Heizung und Warmwasser benötigt wird; rot steht für einen hohen Energieverbrauch.
Damit man einordnen kann, wie das Gebäude im Vergleich zu anderen Immobilen abschneidet, hat der Energiepass eine zweite Skala mit Vergleichswerten.

Modernisierungsempfehlungen

In vielen Fällen sind Maßnahmen zur kostengünstigen, energetischen Verbesserung der Immobilie möglich. Sind solche Maßnahmen für einen Besitzer effizient, sollen dem Energiepass entsprechende individuelle Empfehlungen beigefügt werden und können von Mietern und Käufern gesehen werden. So kann man sich einen Eindruck davon verschaffen, welche ModernisierungsArbeiten den Energiebedarf der Immobilie hochgradig verbessern würden.

Wie Eigentümer und Vermieter einen Fachmann finden

HandwerkerDieQualifikationsanforderungen an die Aussteller von Energieausweisen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Wer die Voraussetzungen mitbringt, darf Energieausweise ausstellen. Die Deutsche Energie Agentur (dena) hat eine deutschlandweite Expertendatenbank. Dort können Besitzer oder Vermieter nach Eingabe ihrer PLZ Energiepassaussteller in ihrer Region finden.
Die Aussteller von Energiepässen müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) eine „baunahe“ Ausbildung absolviert haben. Das sind beispielsweise Architekten, Ingenieure oder Handwerker und qualifizierte Gebäudetechniker. Darüber hinaus muss eine Weiterbildung im Gebiet des energiesparenden Bauens nachgewiesen werden.

Energiesparmaßnahmen für Mieter

Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Verbesserung der Immobilie werden oft vom
Inhaber nicht als profitabel eingestuft. Dann sollten vom Mieter individuelle Maßnahmen ergriffen werden. Hierfür empfiehlt sich ein Strompreisvergleich oder ein Gasvergleich, um zuerst einmal in einen passablen Tarif zu wechseln, um im Anschluss Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs zu ergreifen.